Muss der letzte Prüfbericht der WTG-Behörde in einer Pflegeeinrichtung ausgehängt sein?

Antwort

Ja, in einer Pflegeeinrichtung muss der letzte Prüfbericht der WTG-Behörde (Wohlfahrts- und Teilhabegesetz) in der Regel ausgehängt werden. Dies dient der Transparenz und informiert die Bewohner sowie deren Angehörige über die Qualität der Pflege und die Ergebnisse der letzten Überprüfung. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, die spezifischen gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Region zu beachten.

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