In der Übereinstimmungszone, die sich auf die Interaktion zwischen Pflegepersonen und Pflegebedürftigen bezieht, können folgende zwei Verhaltensempfehlungen für Pflegepersonen gege... [mehr]
Ja, Pflegepersonen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreuen möchten, benötigen in der Regel eine vorherige Erlaubnis oder Genehmigung. In Deutschland ist dies oft an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie zum Beispiel eine Eignungsprüfung, die Einhaltung von Qualitätsstandards und gegebenenfalls eine Schulung oder Ausbildung im Bereich der Pflege und Betreuung. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Art der Betreuung variieren. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Fachstellen zu informieren.
In der Übereinstimmungszone, die sich auf die Interaktion zwischen Pflegepersonen und Pflegebedürftigen bezieht, können folgende zwei Verhaltensempfehlungen für Pflegepersonen gege... [mehr]