Wie sind Aufsicht und Haftung in der Heilerziehungspflege geregelt?

Antwort

In der Heilerziehungspflege spielen Aufsicht und Haftung eine zentrale Rolle, da Fachkräfte mit schutz- und hilfebedürftigen Menschen arbeiten. Hier die wichtigsten Aspekte: **1. Aufsichtspflicht:** Heilerziehungspfleger*innen haben eine gesetzliche Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Personen. Das bedeutet, sie müssen dafür sorgen, dass diese weder sich selbst noch andere gefährden oder zu Schaden kommen. Die Intensität der Aufsicht richtet sich nach dem Alter, Entwicklungsstand, der individuellen Situation und dem Gefährdungspotenzial der betreuten Person. **2. Verletzung der Aufsichtspflicht:** Kommt es zu einem Schaden, weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde (z.B. durch Unachtsamkeit oder Unterlassen notwendiger Maßnahmen), kann die Heilerziehungspflegekraft haftbar gemacht werden. Die Haftung kann zivilrechtlich (Schadensersatz) oder strafrechtlich (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) sein. **3. Haftung:** Grundsätzlich haftet die Einrichtung, in der die Heilerziehungspflegekraft angestellt ist, für Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen (sog. „Haftung des Arbeitgebers“ nach § 831 BGB). Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann jedoch auch die einzelne Fachkraft persönlich haftbar gemacht werden. **4. Delegation und Übertragung:** Werden Aufgaben an andere (z.B. Praktikant*innen oder Hilfskräfte) delegiert, muss die Heilerziehungspflegekraft sicherstellen, dass diese Personen geeignet und ausreichend eingewiesen sind. Die Aufsichtspflicht bleibt in der Regel bestehen. **5. Versicherung:** Berufshaftpflichtversicherungen sind für Heilerziehungspfleger*innen dringend zu empfehlen, um sich gegen mögliche Schadensersatzforderungen abzusichern. **Fazit:** Heilerziehungspfleger*innen tragen eine hohe Verantwortung. Sie müssen ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen, um Schäden zu vermeiden und sich vor Haftungsrisiken zu schützen. Eine sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Fortbildungen helfen, die eigenen Pflichten zu erfüllen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Berufsverband für Heilerziehungspflege](https://www.dbh-ev.de/) oder bei [Berufshaftpflichtversicherungen](https://www.berufshaftpflichtversicherung.de/heilerziehungspfleger/).

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