Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Personalgewinnung für interne und externe Ausschreibungen?

Antwort

Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben und Regelungen, die die Personalgewinnung betreffen, insbesondere in Bezug auf die interne und externe Ausschreibung von Stellen. In Deutschland sind diese Vorgaben häufig im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. 1. **Interne Ausschreibung**: In vielen Unternehmen ist es üblich, Stellen zunächst intern auszuschreiben, um den bestehenden Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben. Dies kann auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt sein. Eine interne Ausschreibung kann auch dazu beitragen, die Mitarbeiterbindung zu stärken. 2. **Externe Ausschreibung**: Eine externe Ausschreibung ist oft erforderlich, wenn keine geeigneten internen Kandidaten vorhanden sind oder wenn das Unternehmen eine breitere Auswahl an Bewerbern wünscht. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei der Besetzung von Führungspositionen oder speziellen Fachkräften, kann eine externe Ausschreibung auch gesetzlich vorgeschrieben sein. 3. **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)**: In Unternehmen mit Betriebsrat kann es zusätzliche Regelungen geben, die die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Personalgewinnung betreffen. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des Unternehmens sowie geltende Tarifverträge zu beachten, da diese die Vorgehensweise bei der Personalgewinnung beeinflussen können.

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