Darf man im Landschaftsschutzgebiet abseits der Wege wandern?

Antwort

In einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) gelten besondere Regeln zum Schutz von Natur und Landschaft. Grundsätzlich ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 59 BNatSchG) erlaubt. Abseits der Wege kann das Betreten jedoch durch Verordnungen eingeschränkt oder verboten sein. Ob du abseits der Wege wandern darfst, hängt also von den konkreten Regelungen des jeweiligen Landschaftsschutzgebiets ab. Oft ist das Verlassen der Wege in LSGs nicht grundsätzlich verboten, aber es kann durch Schilder, Verordnungen oder lokale Vorschriften untersagt sein – insbesondere zum Schutz empfindlicher Pflanzen oder Tiere. **Wichtige Hinweise:** - Informiere dich vor Ort über die geltenden Regeln (Schilder, Infotafeln, lokale Verordnungen). - In Naturschutzgebieten (NSG) ist das Verlassen der Wege fast immer verboten, in Landschaftsschutzgebieten kann es erlaubt sein, muss aber nicht. - Rücksicht auf Natur und Tiere ist immer geboten. **Fazit:** Du darfst in einem Landschaftsschutzgebiet nicht automatisch abseits der Wege wandern. Es kommt auf die jeweiligen Vorschriften an. Im Zweifel solltest du auf den Wegen bleiben oder dich bei der zuständigen Naturschutzbehörde informieren.

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