Kassiert die GEMA auch für Lieder ausländischer Komponisten?

Antwort vom

Ja. Die GEMA kassiert in Deutschland auch für Musik ausländischer Komponisten, wenn deren Rechte über eine ausländische Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, mit der die GEMA einen Gegenseitigkeitsvertrag hat. Dann zieht die GEMA z. B. bei Konzerten, Radio/TV, Streaming oder öffentlicher Wiedergabe die Vergütung ein und leitet sie (abzüglich Verwaltungskosten) an die zuständige ausländische Gesellschaft weiter, die wiederum an die Urheber ausschüttet. Ausnahmen gibt es vor allem dann, wenn Rechte nicht über eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden (z. B. direkte Lizenzierung durch den Rechteinhaber) oder wenn es für bestimmte Rechte/Regionen keinen entsprechenden Wahrnehmungsweg gibt. Quelle/Info: https://www.gema.de/ (Bereich „International“/Gegenseitigkeitsverträge).

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