Sind „Bay mir bistu sheyn“ und „Donaj donaj (Dos Kelbl)“ GEMA-frei?

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**Im Original sehr wahrscheinlich ja – als konkrete Aufnahme, Notenausgabe oder Bearbeitung aber oft nicht.** Für die GEMA-Freiheit zählt in Deutschland nicht nur das Lied an sich, sondern auch, ob du eine geschützte Bearbeitung, einen neu gesetzten Text oder eine geschützte Aufnahme nutzt. ([gema.de](https://www.gema.de/de/w/hilfe/allgemein/urheberrechte-nutzungsrechte/fragen-antworten/wann-wird-musik-lizenzfrei)) ## Entscheidend ist die Schutzfrist Bei Musik mit Text gilt eine einheitliche Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des längstlebenden Urhebers von Musik oder Text. Erst danach ist das Originalwerk gemeinfrei; Bearbeitungen können trotzdem weiter geschützt sein. Genau darauf weist die GEMA selbst hin. ([gema.de](https://www.gema.de/de/w/hilfe/allgemein/urheberrechte-nutzungsrechte/fragen-antworten/wann-wird-musik-lizenzfrei)) ## Die beiden Lieder **„Bay mir bistu sheyn“ / „Bei mir bistu shein“** stammt aus den 1930er Jahren; als Urheber werden Sholom Secunda und Jacob Jacobs genannt. Beide sind seit deutlich mehr als 70 Jahren tot, daher ist das **Originalwerk nach dieser Faustregel gemeinfrei**. ([de.wikipedia.org](https://de.wikipedia.org/wiki/Bei_mir_bistu_shein)) **„Donaj donaj“ / „Dona Dona“ / „Dos Kelbl“** wird für Melodie und jiddischen Text üblicherweise Sholom Secunda und Aaron Zeitlin zugeschrieben. Auch hier liegen die Todesjahre der maßgeblichen Urheber mehr als 70 Jahre zurück, sodass **das Original ebenfalls grundsätzlich gemeinfrei sein dürfte**. ([en.wikipedia.org](https://en.wikipedia.org/wiki/Dona%2C_Dona)) ## Der praktische Haken Nicht GEMA-pflichtig ist nur das **freie Original**. GEMA-pflichtig kann dagegen sein: - eine **deutsche oder englische Nachdichtung** - ein **modernes Arrangement** - ein **Chorsatz / Klaviersatz / Leadsheet** eines späteren Bearbeiters - eine **konkrete Tonaufnahme**, weil neben dem Urheberrecht auch Leistungsschutzrechte an der Aufnahme bestehen können. ([gema.de](https://www.gema.de/de/w/hilfe/allgemein/urheberrechte-nutzungsrechte/fragen-antworten/wann-wird-musik-lizenzfrei)) Der wichtige Unterschied ist also: **Das Lied kann gemeinfrei sein, die Version, die du tatsächlich verwenden willst, aber nicht.** Das ist der Punkt, an dem viele falsche „GEMA-frei“-Annahmen entstehen. ([gema.de](https://www.gema.de/de/w/hilfe/allgemein/urheberrechte-nutzungsrechte/fragen-antworten/wann-wird-musik-lizenzfrei)) ## Klare Einordnung Wenn du die **ursprüngliche Melodie und den ursprünglichen Text** selbst neu aufführst oder aus einer wirklich freien Vorlage spielst, spricht viel für **GEMA-frei**. Wenn du aber eine bekannte Fassung, ein aktuelles Notenarrangement oder eine bestehende Aufnahme nutzt, ist **GEMA-Freiheit keineswegs automatisch gegeben**. Dann muss die konkrete Version geprüft werden. ([gema.de](https://www.gema.de/de/w/hilfe/allgemein/urheberrechte-nutzungsrechte/fragen-antworten/wann-wird-musik-lizenzfrei))

Kategorie: Musik Tags: GEMA Lieder Urheberrecht

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