Für einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung (EU-Parkausweis) ist in der Regel keine spezifische Pflegestufe erforderlich. Vielmehr wird der Ausweis auf Grundlage der Schwere der Behinderung und der damit verbundenen Mobilitätseinschränkungen ausgestellt. In Deutschland wird der Ausweis in der Regel an Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vergeben. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Parkausweis zu beantragen, wenn besondere Mobilitätseinschränkungen vorliegen, die nicht unbedingt mit einer Pflegestufe verbunden sind. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder dem Straßenverkehrsamt zu informieren, um die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu klären.