Die korrekte Lösung mit Possessivartikeln lautet: "Kannst du mir dein Auto leihen? Am Montag ist mein Umzug und ich habe kein Auto?"
Ja, bei einem Umzug in eine andere Stadt musst du die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, da die Adresse im Fahrzeugschein immer aktuell sein muss. Die Änderung erfolgt bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort. Dafür benötigst du in der Regel: - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) - ggf. die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) - ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Die alten Kennzeichen kannst du in der Regel behalten, seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme. Es empfiehlt sich, die Änderung zeitnah nach dem Umzug vorzunehmen, da sonst ein Bußgeld drohen kann.
Die korrekte Lösung mit Possessivartikeln lautet: "Kannst du mir dein Auto leihen? Am Montag ist mein Umzug und ich habe kein Auto?"