Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen. Der Begriff wird häufig im Kontext von Einwanderungs- und Aufenthaltsregelungen verwendet. Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel spezielle Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen, um in EU- oder EWR-Ländern zu leben und zu arbeiten.