Was sind Drittstaatsangehörige?

Antwort

Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen. Der Begriff wird häufig im Kontext von Einwanderungs- und Aufenthaltsregelungen verwendet. Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel spezielle Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen, um in EU- oder EWR-Ländern zu leben und zu arbeiten.

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