Wie bekommt ein Flüchtling aus Syrien eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Antwort

Ein Flüchtling aus Syrien kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erhalten. Der Weg dorthin verläuft in mehreren Schritten: 1. **Asylantrag und Schutzstatus** Zunächst muss der Flüchtling in Deutschland einen Asylantrag stellen. Wird dieser anerkannt, erhält er entweder die Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG), subsidiären Schutz (§ 4 AsylG) oder ein Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG). Je nach Status erhält er eine befristete Aufenthaltserlaubnis. 2. **Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis** Nach einer bestimmten Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: - **Dauer des Aufenthalts:** - Mit Flüchtlingsschutz: In der Regel nach 5 Jahren, in besonderen Fällen (z. B. gute Integration, Sprachkenntnisse, eigenes Einkommen) schon nach 3 Jahren (§ 26 Abs. 3 AufenthG). - Mit subsidiärem Schutz: In der Regel nach 5 Jahren (§ 9 AufenthG). - **Gesicherter Lebensunterhalt:** Der Lebensunterhalt muss überwiegend selbst gesichert sein (keine oder nur geringe Sozialleistungen). - **Sprachkenntnisse:** Nachweis von Deutschkenntnissen (mindestens Niveau B1). - **Integrationsnachweis:** Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (z. B. durch Integrationskurs). - **Keine Straftaten:** Keine schwerwiegenden Straftaten. - **Wohnraum:** Ausreichender Wohnraum für sich und die Familie. 3. **Antragstellung** Der Antrag auf Niederlassungserlaubnis wird bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt. Es müssen Nachweise über die oben genannten Voraussetzungen erbracht werden. **Wichtige Hinweise:** - Die genauen Voraussetzungen können je nach Einzelfall und Schutzstatus variieren. - Bei subsidiärem Schutz gelten strengere Regeln als bei anerkannter Flüchtlingseigenschaft. - Eine Niederlassungserlaubnis kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder der Schutzstatus aberkannt wird. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)](https://www.bamf.de/DE/) oder bei der [Ausländerbehörde](https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Niederlassungserlaubnis+fuer+anerkannte+Fluechtlinge+beantragen-5001691-0) deiner Stadt.

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