Die Zulagen für Assistenzärzte im W1-Bereich können je nach Bundesland, Klinik und individuellen Vereinbarungen variieren. In der Regel sind Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie für besondere Tätigkeiten oder Zusatzqualifikationen möglich. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Klinik oder dem zuständigen Personalrat zu informieren, um genaue Informationen über die möglichen Zulagen und deren Höhe zu erhalten.