Die PPUGV steht für die "Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung". Diese Verordnung legt in Deutschland fest, wie viele Pflegekräfte mindestens in bestimmten Krankenhausbereichen vorhanden sein müssen, um eine angemessene Patientenversorgung sicherzustellen. Ziel der PPUGV ist es, die Qualität der Pflege zu verbessern und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu optimieren. Die Verordnung definiert Mindestbesetzungen für verschiedene Stationen und Schichten, um sicherzustellen, dass genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.