Wie erfolgt die Kontrolle durch MFA bei Hausbesuch nach EBM?

Antwort

Die Abrechnung einer Kontrolle durch einen MFA (Medizinische Fachangestellte) bei einem Hausbesuch erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Deutschland. Für MFA-Hausbesuche gibt es spezifische Abrechnungsziffern, die im EBM festgelegt sind. Eine häufig verwendete Ziffer für einen Hausbesuch durch eine MFA ist die EBM-Ziffer 38100. Diese Ziffer kann verwendet werden, wenn eine MFA im Auftrag eines Arztes einen Hausbesuch durchführt, um z.B. Blutdruckmessungen, Blutzuckermessungen oder andere einfache medizinische Tätigkeiten durchzuführen. Es ist wichtig, die genauen Abrechnungsbestimmungen und Voraussetzungen im EBM nachzuschlagen, da diese sich ändern können und spezifische Anforderungen an die Dokumentation und Durchführung der Hausbesuche gestellt werden. Weitere Informationen zum EBM und den spezifischen Abrechnungsziffern findest du auf der offiziellen Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): [KBV EBM](https://www.kbv.de/html/online-ebm.php).

Kategorie: Medizin Tags: Kontrolle MFA Hausbesuch
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