Welche Kontraindikationen bei Hautauffälligkeiten erfordern eine andere Injektionsstelle?

Antwort

Bei Hautauffälligkeiten, die eine andere Injektionsstelle erfordern, können folgende Kontraindikationen auftreten: 1. **Entzündungen**: Akute Entzündungen oder Infektionen der Haut, wie z.B. Abszesse oder Dermatitis, sollten vermieden werden, um die Ausbreitung der Infektion zu verhindern. 2. **Hautläsionen**: Offene Wunden, Geschwüre oder andere Läsionen an der Haut können das Risiko von Komplikationen erhöhen und sollten daher nicht als Injektionsstelle verwendet werden. 3. **Allergische Reaktionen**: Bei bekannten Allergien oder Überempfindlichkeiten gegen bestimmte Substanzen, die in der Nähe der Injektionsstelle vorhanden sind, sollte eine andere Stelle gewählt werden. 4. **Hautveränderungen**: Bei Hautveränderungen wie Warzen, Muttermalen oder anderen auffälligen Hautstrukturen kann es ratsam sein, eine andere Injektionsstelle zu wählen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

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