Welche Zielvolumina definiert die ICRU bei adjuvanter Bestrahlung?

Antwort

In der Strahlentherapie werden gemäß der International Commission on Radiation Units and Measurements (ICRU) verschiedene Zielvolumina (Target Volumes) definiert, um die Bestrahlungsplanung zu standardisieren und die Behandlungssicherheit zu erhöhen. Die wichtigsten Begriffe sind: 1. **Gross Tumor Volume (GTV):** Das makroskopisch sichtbare oder tastbare Tumorvolumen. 2. **Clinical Target Volume (CTV):** Das Volumen, das den GTV sowie Areale mit potenziell mikroskopischer Tumorausbreitung umfasst. 3. **Planning Target Volume (PTV):** Das CTV plus ein Sicherheitssaum, um Unsicherheiten wie Lagerungsungenauigkeiten und Bewegungen auszugleichen. Bei einer **adjuvanten Bestrahlung** wurde der Tumor in der Regel bereits operativ entfernt. Das bedeutet: - Ein GTV ist meist **nicht mehr vorhanden**, da kein makroskopischer Tumor mehr sichtbar ist. - Das **CTV** umfasst das ehemalige Tumorbett und eventuell angrenzende Areale, in denen mikroskopische Tumorzellen verblieben sein könnten. - Das **PTV** ergibt sich aus dem CTV plus Sicherheitsmargen. Zusammengefasst: Bei adjuvanter Bestrahlung wird in der Regel das CTV (ehemaliges Tumorbett und Risikobereiche) plus Sicherheitsmarge (PTV) bestrahlt, da kein makroskopischer Tumor (GTV) mehr vorhanden ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [ICRU](https://icru.org/) oder in den Leitlinien der [Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)](https://www.degro.org/).

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