Was passiert, wenn ich im Ausland Ibogaine nehme – wie reagieren deutsche Behörden darauf?

Antwort

Ibogaine ist ein psychoaktiver Wirkstoff, der in einigen Ländern zur Behandlung von Suchterkrankungen eingesetzt wird, in Deutschland jedoch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegt und als nicht verkehrsfähig gilt. Das bedeutet, Besitz, Erwerb und Handel sind in Deutschland strafbar. Wenn du Ibogaine im Ausland einnimmst, begehst du dort in der Regel keinen Verstoß gegen deutsches Recht, solange du die Substanz nicht nach Deutschland einführst oder dort besitzt. Die deutschen Behörden können dich für die Einnahme im Ausland normalerweise nicht belangen, solange du nicht gegen deutsche Gesetze verstößt (z.B. Einfuhr nach Deutschland). Allerdings solltest du Folgendes beachten: - **Einfuhr nach Deutschland:** Wenn du Ibogaine nach Deutschland bringst oder dort besitzt, machst du dich strafbar. - **Therapie im Ausland:** Die Entscheidung, eine Therapie im Ausland zu machen, liegt bei dir. Die deutschen Behörden können dich nicht daran hindern, solange du dich an die Gesetze des jeweiligen Landes hältst. - **Rechtliche Folgen:** Solltest du nach der Rückkehr nach Deutschland im Besitz von Ibogaine sein oder damit in Verbindung gebracht werden, könnten rechtliche Konsequenzen drohen. Weitere Informationen findest du beim [Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)](https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/_node.html). Es ist ratsam, dich vor einer solchen Therapie umfassend über die rechtlichen und gesundheitlichen Risiken zu informieren.

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