Die Haltung der Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik (PID) variiert je nach Land und spezifischer Ethikkommission. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige gemeinsame ethische Überlegungen und Bedenken: 1. **Schutz des Embryos**: Viele Ethikkommissionen betonen den Schutz des menschlichen Embryos und diskutieren, ob und in welchem Umfang Embryonen für diagnostische Zwecke verwendet werden dürfen. 2. **Vermeidung von Diskriminierung**: Es gibt Bedenken, dass die PID zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen führen könnte, indem sie die Auswahl von Embryonen ohne genetische Anomalien fördert. 3. **Elternrechte und reproduktive Autonomie**: Die Rechte der Eltern, Entscheidungen über ihre Fortpflanzung zu treffen, werden ebenfalls berücksichtigt. Dies schließt das Recht ein, genetische Informationen über ihre Embryonen zu erhalten. 4. **Missbrauchspotenzial**: Es gibt Sorgen über das Potenzial für Missbrauch, wie z.B. die Auswahl von Embryonen basierend auf nicht-medizinischen Kriterien (z.B. Geschlecht, ästhetische Merkmale). 5. **Zugänglichkeit und Gerechtigkeit**: Fragen der Zugänglichkeit und Gerechtigkeit werden ebenfalls diskutiert, insbesondere ob alle Paare gleichberechtigten Zugang zu PID haben sollten und wie die Kosten geregelt werden. In Deutschland beispielsweise hat der Deutsche Ethikrat eine differenzierte Position zur PID eingenommen. Der Ethikrat erkennt die PID unter strengen Bedingungen an, um schwere genetische Erkrankungen zu vermeiden, betont jedoch die Notwendigkeit einer sorgfältigen ethischen Abwägung und Regulierung. Für detaillierte Informationen und spezifische Stellungnahmen empfiehlt es sich, die Veröffentlichungen der jeweiligen nationalen Ethikkommissionen zu konsultieren. In Deutschland ist dies der Deutsche Ethikrat: [Deutscher Ethikrat](https://www.ethikrat.org/).