Sind Ersthelfer draußen verpflichtet, eine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchzuführen?

Antwort

Nein, als Ersthelfer:in bist du nicht verpflichtet, eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchzuführen. Die Verpflichtung zur Hilfeleistung gemäß § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) in Deutschland besagt, dass du im Rahmen deiner Möglichkeiten und ohne erhebliche eigene Gefahr helfen musst. Wenn du dich unwohl oder unsicher bei der Durchführung einer Beatmung fühlst, kannst du stattdessen Brustkompressionen durchführen, die ebenfalls sehr effektiv sind. Die aktuelle Empfehlung der Wiederbelebungsrichtlinien betont, dass die Herzdruckmassage im Zweifel wichtiger ist als die Beatmung, insbesondere für Laienhelfer.

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