Die Betreibung eines Röntgengeräts in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere durch Medizinproduktegesetz (MPG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Hier sind einige grundlegende Anforderungen: 1. **Zulassung und Registrierung: Das Röntgengerät als Medizinprodukt zugelassen und registriert sein. Der Hersteller muss eine Konformitätserklärung abgeben und das CE-Kennzeichen anbringen. 2. **Betriebserlaubnis**: Der Betreiber benötigt eine Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung. Diese Genehmigung wird von der zuständigen Strahlenschutzbehörde erteilt. 3. **Strahlenschutzbeauftragter**: Es muss ein Strahlenschutzbeauftragter benannt werden, der über die notwendige Fachkunde im Strahlenschutz verfügt. 4. **Schulung und Unterweisung**: Das Personal, das das Röntgengerät bedient, muss regelmäßig geschult und unterwiesen werden. 5. **Wartung und Prüfung**: Das Röntgengerät muss regelmäßig gewartet und geprüft werden, um die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Dies umfasst auch die regelmäßige Überprüfung der Strahlenschutzmaßnahmen. 6. **Dokumentation**: Alle Maßnahmen und Prüfungen müssen dokumentiert werden. Dazu gehören auch die Aufzeichnungen über die Strahlenexposition der Patienten und des Personals. Weitere Informationen und detaillierte Anforderungen können auf den Webseiten der zuständigen Behörden und Institutionen gefunden werden, wie z.B. dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): [BfS - Strahlenschutz](https://www.bfs.de/DE/themen/ion/medizin/medizin_node.html).