Eine Fraktur des Os pubis (Schambeinfraktur) ist in der Regel **keine klassische Indikation** für eine Anschlussheilbehandlung (AHB), wie sie etwa nach großen orthopädischen Operationen (z. B. Hüft-TEP, Knie-TEP) oder bestimmten Wirbelsäulenoperationen vorgesehen ist. Ob eine AHB dennoch in Betracht kommt, hängt vom individuellen Verlauf und den Begleitumständen ab. Eine AHB kann dann indiziert sein, wenn: - erhebliche funktionelle Einschränkungen bestehen, - eine intensive physiotherapeutische Behandlung notwendig ist, - Komplikationen oder Begleitverletzungen vorliegen, - die Mobilität stark eingeschränkt ist und eine selbstständige Lebensführung nicht möglich erscheint. In den meisten Fällen erfolgt die Rehabilitation nach einer isolierten Schambeinfraktur jedoch ambulant, z. B. durch Physiotherapie und ggf. ergotherapeutische Maßnahmen. **Fazit:** Eine Fraktur des Os pubis ist **nicht per se** eine AHB-Indikation. Die Entscheidung erfolgt individuell und hängt vom Schweregrad der Verletzung, dem Heilungsverlauf und den funktionellen Einschränkungen ab. Im Zweifel sollte die Indikation mit dem behandelnden Arzt und dem Sozialdienst der Klinik besprochen werden.