Darf der Eichwert 1% von der Wägegenauigkeit abweichen?

Antwort

Ja, der Eichwert darf bis zu 1% von der Wägegenauigkeit abweichen. Dies bedeutet, dass die Abweichung des Eichwerts im Verhältnis zur tatsächlichen Wägegenauigkeit maximal 1% betragen darf, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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