Die Inbetriebnahme einer Maschine unterliegt verschiedenen Rechtsakten und Normen, die fachliche Anforderungen festlegen. Zu den wichtigsten gehören: 1. **Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)**: Diese EU-Richtlinie legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen fest und ist zentral für die Inbetriebnahme. 2. **Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV)**: Diese deutsche Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich Maschinen. 3. **Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)**: Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV und geben Hinweise zur sicheren Inbetriebnahme. 4. **Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN)**: Verschiedene DIN-Normen, wie z.B. DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze) und DIN EN ISO 13849 (Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen), sind relevant. 5. **CE-Kennzeichnung**: Die Maschinen müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die bestätigt, dass sie den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen. 6. **Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanleitungen**: Diese Dokumente müssen bereitgestellt werden und enthalten wichtige Informationen zur sicheren Inbetriebnahme. Die Einhaltung dieser Rechtsakte und Normen ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Benutzer zu gewährleisten.