Auf Flyern, die unter dem Hinweis "V.i.S.d.P." (antwortlich im Sinne des Presserechts) veröffentlicht werden, müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Diese Vorschriften ergeben sich aus dem Presserecht, insbesondere aus dem deutschen Gesetz über die Presse (Pressegesetz) und dem Telemediengesetz (TMG). Die erforderlichen Angaben sind: 1. **Name und Anschrift des Verantwortlichen**: Dies ist in der Regel der Herausgeber oder die verantwortliche Person, die für den Inhalt des Flyers verantwortlich ist. 2. **Kontaktinformationen**: Dazu gehören in der Regel eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Die rechtlichen Grundlagen für diese Anforderungen finden sich im Presserecht der jeweiligen Bundesländer sowie im TMG, das für elektronische Medien gilt. Es ist wichtig, dass diese Angaben klar und deutlich auf dem Flyer angegeben sind, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und Transparenz zu gewährleisten.