1. **Stabsstelle für das integrierte Managementsystem (IMS)**: Eine Möglichkeit besteht darin, eine Stabsstelle direkt unter der Geschäftsführung oder dem Vorstand zu schaffen. Diese Stabsstelle wäre für die Koordination und Überwachung des IMS verantwortlich und hätte die Aufgabe, die verschiedenen Managementsysteme (z.B. Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheitsmanagement) zu integrieren und zu harmonisieren. Die Stabsstelle hätte keine direkte Weisungsbefugnis, sondern würde beratend und unterstützend tätig sein. 2. **Integration in bestehende Abteilungen**: Eine andere Möglichkeit ist die Integration des IMS in bestehende Abteilungen, wie z.B. die Qualitätsabteilung, die Umweltabteilung oder die Abteilung für Arbeitssicherheit. Jede Abteilung wäre für die Umsetzung und Einhaltung der jeweiligen Managementsysteme verantwortlich, während eine zentrale Koordinationsstelle (z.B. ein IMS-Koordinator) die übergreifende Integration und Harmonisierung sicherstellt. Diese Koordinationsstelle könnte regelmäßig Berichte an die Geschäftsführung liefern und sicherstellen, dass alle Abteilungen nach den gleichen Standards arbeiten.