In Deutschland ist die Luftfahrtbehörde, die für die Anerkennung von CreditPoints im Rahmen von 66 zuständig, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Es ist ratsam, direkt beim LBA nachzufragen, um spezifische Informationen zu den Credit-Points für die Module 1 und 2 sowie zu den Anforderungen an den Schulabschluss zu erhalten.