Muss ich mein FLARM in die Urkunde Flugfunkstelle eintragen lassen?

Antwort

Ja, das Flarm-Gerät sollte in die Urkunde der Flugfunkstelle eingetragen werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle verwendeten Kommunikationsmittel ordnungsgemäß dokumentiert sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Es empfiehlt sich, die genauen Anforderungen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde oder dem entsprechenden Verband zu überprüfen.

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