Welchen Bereich darf ich mit einem blauen Flughafenausweis betreten?

Antwort

Ein Flughafenausweis mit der Farbe Blau berechtigt in der Regel zum Betreten des **Luftsicherheitsbereichs** (auch als „Sicherheitsbereich“ bezeichnet), jedoch **nicht** zum Zugang zum Vorfeld oder zu besonders sensiblen Bereichen wie dem Rollfeld oder den Betriebsflächen. Die genaue Bedeutung der Farben kann sich je nach Flughafen und Land unterscheiden, in Deutschland ist die Farbgebung jedoch weitgehend standardisiert: - **Blau**: Zugang zu den Luftsicherheitsbereichen (z. B. Gate-Bereiche, Gepäckausgabe, Sicherheitskontrollbereiche), aber kein Zugang zum Vorfeld. - **Gelb**: Zugang zum Vorfeld und zu den Betriebsflächen (meist für Bodenpersonal, Technik, Flugzeugabfertigung). - **Grün**: Zugang zu besonders sensiblen Bereichen, z. B. Flugsicherung oder spezielle Betriebsbereiche. **Wichtig:** Die endgültige Regelung und die genauen Zutrittsrechte sind immer in der Ausweisordnung des jeweiligen Flughafens festgelegt. Im Zweifel solltest du dich direkt an die Ausweisstelle deines Flughafens wenden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Frankfurter Flughafens](https://www.frankfurt-airport.com/de/unternehmen/aviation/flughafenausweise.html) oder des [Münchner Flughafens](https://www.munich-airport.de/flughafenausweise-260386).

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