Die Haftung bei einer falschen Lieferung, wie zum Beispiel einer falschen Entladestelle, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und d... [mehr]
Die maximale Haftung des Frachtführers für Güterschäden ist im internationalen Straßengüterverkehr durch das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) geregelt. Nach Artikel 23 der CMR beträgt die Haftung des Frachtführers 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes. Der Wert des Sonderziehungsrechts wird vom Internationalen Währungsfonds (IWF) festgelegt und kann schwanken. Für den nationalen Straßengüterverkehr in Deutschland gilt das Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 431 HGB beträgt die Haftung des Frachtführers ebenfalls 8,33 SZR pro Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes. Weitere Informationen zur CMR findest du hier: [CMR Übereinkommen](https://www.unece.org/trans/conventn/legalinst.html#21)
Die Haftung bei einer falschen Lieferung, wie zum Beispiel einer falschen Entladestelle, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und d... [mehr]