Für welche Betriebe besteht die Pflicht zur Zulassung gemäß VO (EG) Nr. 853/2004?

Antwort

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 besteht die Pflicht zur Zulassung für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen. Dies betrifft: - **Schlachthof**: Ja, hier besteht eine Zulassungspflicht. - **Fleischwarenfabrik**: Ja, auch hier besteht eine Zulassungspflicht. Für die anderen genannten Betriebe gilt die Zulassungspflicht nicht: - **Getreidemühle**: Nein, da es sich um pflanzliche Produkte handelt. - **Imkerei**: Nein, Imkereien sind in der Regel von der Zulassungspflicht ausgenommen, es sei denn, sie verarbeiten die Produkte weiter. - **Konservenlager**: Nein, Lagerbetriebe sind in der Regel nicht zulassungspflichtig, es sei denn, sie verarbeiten die Lebensmittel weiter. Weitere Informationen zur Verordnung findest du hier: [Verordnung (EG) Nr. 853/2004](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0853).

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