In Deutschland ist das Mindestgewicht für ein Buttercroissant nicht gesetzlich festgelegt. Es gibt keine spezifische Vorschrift, die ein Mindestgewicht für Buttercroissants vorschreibt. Allerdings gibt es allgemeine lebensmittelrechtliche Vorgaben, wie z. B. die Fertigpackungsverordnung (FPVO), die für verpackte Backwaren gilt. Für lose verkaufte Backwaren, wie Croissants beim Bäcker, gibt es keine verbindlichen Mindestgewichte. Viele Bäckereien orientieren sich an branchenüblichen Größen: Ein klassisches Buttercroissant wiegt in der Regel zwischen 50 und 70 Gramm. Bei verpackten Croissants kann das Gewicht auf der Verpackung angegeben sein und muss dann auch eingehalten werden. Zusammengefasst: Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestgewicht für Buttercroissants in Deutschland.