Welche Bedingungen müssen für das Siegel „ohne Gentechnik“ erfüllt sein?

Antwort

Das Siegel „Ohne Gentechnik“ wird in Deutschland vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) vergeben. Um dieses Siegel zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: 1. **Keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO):** Die Lebensmittel dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten. 2. **Keine GVO im Futtermittel:** Bei tierischen Produkten dürfen die Tiere nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sein. Es gibt bestimmte Übergangsfristen, nach denen die Fütterung mit GVO-freiem Futter erfolgen muss: - Milchkühe: mindestens drei Monate vor der Milchproduktion. - Legehennen: mindestens sechs Wochen vor der Eierproduktion. - Masttiere (z.B. Schweine, Rinder): während der gesamten Mastperiode. 3. **Keine GVO-Derivate:** Auch Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme, die in der Lebensmittelproduktion verwendet werden, dürfen nicht aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sein. 4. **Dokumentation und Rückverfolgbarkeit:** Es muss eine lückenlose Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der gesamten Produktionskette gewährleistet sein, um sicherzustellen, dass keine GVO verwendet wurden. 5. **Regelmäßige Kontrollen:** Die Einhaltung der Kriterien wird durch regelmäßige Kontrollen und Audits überprüft. Weitere Informationen und detaillierte Anforderungen können auf der offiziellen Website des VLOG nachgelesen werden: [VLOG - Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.](https://www.ohnegentechnik.org/).

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