Das Siegel „Ohne Gentechnik“ wird in Deutschland vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) vergeben. Um dieses Siegel zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: 1. **Keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO):** Die Lebensmittel dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten. 2. **Keine GVO im Futtermittel:** Bei tierischen Produkten dürfen die Tiere nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sein. Es gibt bestimmte Übergangsfristen, nach denen die Fütterung mit GVO-freiem Futter erfolgen muss: - Milchkühe: mindestens drei Monate vor der Milchproduktion. - Legehennen: mindestens sechs Wochen vor der Eierproduktion. - Masttiere (z.B. Schweine, Rinder): während der gesamten Mastperiode. 3. **Keine GVO-Derivate:** Auch Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme, die in der Lebensmittelproduktion verwendet werden, dürfen nicht aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sein. 4. **Dokumentation und Rückverfolgbarkeit:** Es muss eine lückenlose Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der gesamten Produktionskette gewährleistet sein, um sicherzustellen, dass keine GVO verwendet wurden. 5. **Regelmäßige Kontrollen:** Die Einhaltung der Kriterien wird durch regelmäßige Kontrollen und Audits überprüft. Weitere Informationen und detaillierte Anforderungen können auf der offiziellen Website des VLOG nachgelesen werden: [VLOG - Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.](https://www.ohnegentechnik.org/).