Wenn ich einen Entwurf mache und die Reinzeichnung, ist das laut KSK beides eine kreative Leistung?

Antwort

Ja, sowohl der Entwurf als auch die Reinzeichnung können laut Künstlersozialkasse (KSK) als kreative Leistungen angesehen werden. Der Entwurf stellt eine originäre schöpferische Leistung dar, während die Reinzeichnung die Umsetzung und Verfeinerung dieser Idee ist. Beide Schritte sind Teil des kreativen Schaffensprozesses und können somit unter den Schutz der KSK fallen.

Kategorie: Kunst Tags: Entwurf Reinzeichnung KSK
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