Wann muss ich nach BGB kündigen, wenn die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt und bis zum 15. November gilt?

Antwort

Wenn du eine Kündigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats oder zur Mitte des Monats einreichen möchtest und die Kündigung bis zum 15. November wirksam sein soll, musst du die Kündigung spätestens am 15. Oktober einreichen. Damit wäre der letzte mögliche Kündigungstermin der 15. November, und die Kündigungsfrist würde dann bis zum 15. Dezember laufen.

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