Bei der Beschreibung deiner Tätigkeit als Grafikdesignerin und Illustratorin im Formular vom Finanzamt solltest du folgende Punkte berücksichtigen: 1. Berufsbezeichnung: Beginne mit einer k...
Ich arbeite seit über zehn Jahren freiberuflich als Illustratorin und Maskenbildnerin sowie seit drei Jahren als Motion Designerin.
Antwort vomSeit mehr als zehn Jahren bin ich freiberuflich als Illustratorin und Maskenbildnerin tätig. In den letzten drei Jahren habe ich zudem als Motion Designerin gearbeitet.