Wann muss ein Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis nach CSRD aufgenommen werden und welche Befreiungsvorschriften gibt es?

Antwort

Ein Tochterunternehmen muss in den Konsolidierungskreis nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aufgenommen werden, wenn es unter die Definition eines Tochterunternehmens fällt, das heißt, wenn ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes Unternehmen hat. Kontrolle wird in der Regel definiert als die Möglichkeit, die finanziellen und operativen Entscheidungen eines Unternehmens zu bestimmen, typischerweise durch den Besitz von mehr als 50 % der Stimmrechte. Die CSRD sieht jedoch auch Befreiungsvorschriften vor, die es bestimmten Unternehmen ermöglichen, von der Konsolidierung auszunehmen. Diese können Folgendes umfassen: 1. **Größe des Unternehmens**: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Bedingungen von der Konsolidierungspflicht befreit sein. 2. **Befreiung für nicht börsennotierte Unternehmen**: Unternehmen, die nicht an einem regulierten Markt notiert sind, können ebenfalls von der Konsolidierungspflicht ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. 3. **Befreiung für Tochterunternehmen**: Wenn das Tochterunternehmen selbst ein Tochterunternehmen eines anderen Unternehmens ist, das bereits konsolidiert wird, kann es von der Konsolidierung ausgenommen werden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Kriterien der CSRD sowie die nationalen Vorschriften zu berücksichtigen, da diese variieren können.

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