Ab wann sind Telefonanrufe belästigend?

Antwort

Telefonanrufe können als belästigend empfunden werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen: 1. **Häufigkeit**: Wiederholte Anrufe in kurzer Zeit, insbesondere wenn der Empfänger bereits signalisiert hat, dass er nicht interessiert ist oder nicht gestört werden möchte. 2. **Unerwünschtheit**: Anrufe von unbekannten oder unerwünschten Nummern, insbesondere zu Verkaufs- oder Werbezwecken, ohne vorherige Zustimmung des Empfängers. 3. **Zeitpunkt**: Anrufe zu unpassenden Zeiten, wie spät in der Nacht oder früh am Morgen. 4. **Inhalt**: Anrufe mit unangemessenem oder beleidigendem Inhalt, Drohungen oder Belästigungen. 5. **Zweck**: Anrufe, die keinen klaren oder legitimen Zweck haben und nur dazu dienen, den Empfänger zu stören. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die solche belästigenden Anrufe einschränken. In Deutschland beispielsweise regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unerwünschte Werbeanrufe.

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