Muss ich die Eltern informieren, wenn eine Mitarbeiterin grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber einem Kind gezeigt hat?

Antwort

Ja, in der Regel solltest du die Eltern informieren, wenn eine Mitarbeiterin ein grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber einem Kind gezeigt hat. Es ist wichtig, die Sicherheit und das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Die Eltern haben das Recht, über solche Vorfälle informiert zu werden, damit sie angemessen reagieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten können. Zudem kann es notwendig sein, die zuständigen Behörden oder Institutionen zu informieren, um den Vorfall zu untersuchen.

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