Welche Aufgaben sollte ein Referendar in der Wahlstation in der Datenschutzabteilung eines Unternehmens übernehmen?

Antwort

In der Wahlstation in der Datenschutzabteilung eines Unternehmens kann ein Referendar vielfältige und praxisnahe Tätigkeiten verfolgen. Typische Aufgaben und Tätigkeitsfelder sind: 1. **Prüfung und Erstellung von Datenschutzdokumenten:** Mitarbeit bei der Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Datenschutzerklärungen, Verarbeitungsverzeichnissen, Auftragsverarbeitungsverträgen und Einwilligungserklärungen. 2. **Beratung und Schulung:** Unterstützung bei der internen Beratung von Fachabteilungen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Einführung neuer IT-Systeme oder Marketingmaßnahmen. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Datenschutzschulungen für Mitarbeitende. 3. **Bearbeitung von Betroffenenanfragen:** Bearbeitung und Beantwortung von Auskunftsersuchen, Löschanfragen oder Widersprüchen von Kunden, Nutzern oder Mitarbeitenden gemäß Art. 15 ff. DSGVO. 4. **Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA):** Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation von DSFA bei neuen oder risikobehafteten Verarbeitungstätigkeiten. 5. **Überwachung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen:** Mitwirkung bei der Überprüfung und Umsetzung von Datenschutz-Compliance, z.B. durch interne Audits, Risikoanalysen oder die Kontrolle von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). 6. **Begleitung von Projekten:** Einbindung in laufende Projekte, z.B. bei der Einführung neuer Software, Apps oder internationaler Datentransfers (Stichwort: Standardvertragsklauseln, Drittlandtransfer). 7. **Recherche und Gutachten:** Anfertigung von rechtlichen Stellungnahmen, Gutachten oder Memos zu aktuellen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, etwa zu neuen Urteilen, Gesetzesänderungen oder aufsichtsbehördlichen Vorgaben. 8. **Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten:** Unterstützung des (externen oder internen) Datenschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben, z.B. bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden oder der Vorbereitung von Meldungen bei Datenschutzvorfällen. Diese Tätigkeiten bieten einen umfassenden Einblick in die praktische Arbeit im Datenschutz und ermöglichen es, sowohl juristische als auch organisatorische Fähigkeiten zu vertiefen. Ein Referendar sollte die Gelegenheit nutzen, möglichst viele dieser Aufgaben aktiv zu begleiten und eigene Schwerpunkte entsprechend der persönlichen Interessen zu setzen.

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