Wie behält die Justizbehörde den Haftkostenanteil einer Rente ein?

Antwort

Der Haftkostenanteil einer Rente wird von der Justizbehörde in der Regel durch eine Pfändung der Rentenzahlung einbehalten. Dies geschieht in folgenden Schritten: 1. **Pfändungsbeschluss**: Die Justizbehörde beantragt beim zuständigen Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Beschluss erlaubt es der Behörde, einen Teil der Rente direkt vom Rentenversicherungsträger einzuziehen. 2. **Mitteilung an den Rentenversicherungsträger**: Der Pfändungsbeschluss wird dem Rentenversicherungsträger zugestellt. Dieser ist dann verpflichtet, den festgelegten Betrag direkt an die Justizbehörde zu überweisen. 3. **Einbehaltung des Betrags**: Der Rentenversicherungsträger zieht den festgelegten Betrag von der monatlichen Rentenzahlung ab und überweist diesen an die Justizbehörde. 4. **Information des Rentners**: Der Rentner wird über die Pfändung und den einbehaltenen Betrag informiert. Die genaue Höhe des einbehaltenen Betrags richtet sich nach den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen und den individuellen Umständen des Rentners. Weitere Informationen können beim zuständigen Gericht oder der Justizbehörde eingeholt werden.

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