Was bedeutet FSAD im Kontext der Inobhutnahme?

Antwort

FSAD steht im Zusammenhang mit Inobhutnahme für **Fachstelle für Straffälligen- und Abhängigenhilfe**. In einigen Bundesländern oder Kommunen kann FSAD eine spezialisierte Einrichtung oder Abteilung sein, die sich um die Betreuung und Unterstützung von straffällig gewordenen oder suchtkranken Jugendlichen und jungen Erwachsenen kümmert, insbesondere wenn diese in Obhut genommen werden müssen. Im Kontext der Inobhutnahme (nach § 42 SGB VIII) bedeutet das, dass die FSAD als Ansprechpartner oder Interventionsstelle fungiert, wenn Jugendliche aufgrund von Straffälligkeit oder Suchtproblemen vorübergehend aus ihrem bisherigen Umfeld herausgenommen und in die Obhut des Jugendamtes oder einer entsprechenden Einrichtung gegeben werden. Die genaue Bedeutung kann regional unterschiedlich sein, da die Abkürzung FSAD nicht bundesweit einheitlich verwendet wird. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Jugendhilfeeinrichtung oder dem Jugendamt nachzufragen, wie FSAD in dem jeweiligen Kontext definiert ist.

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