Was steht im Paragraph 13 der Jagdnutzungsanweisung Baden-Württemberg?

Antwort

Die Jagdnutzungsanweisung in Baden-Württemberg regelt die Nutzung von Jagdrevieren und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Paragraph 13 bezieht sich in der Regel auf spezifische Bestimmungen zur Jagdausübung, wie etwa die Regelungen zur Hege, zum Wildschutz oder zu den Jagdzeiten. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut ist es empfehlenswert, die offizielle Gesetzgebung oder die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu konsultieren. Diese sind oft auf den Webseiten der zuständigen Behörden oder im Gesetzesportal des Landes Baden-Württemberg zu finden.

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