Welcher Handlungsbedarf entsteht für Unternehmen durch die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555)?

Antwort

Die NIS-2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2022/2555) bringt für Unternehmen in der EU erhebliche neue Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Der Handlungsbedarf für Unternehmen umfasst insbesondere folgende Punkte: **1. Ident der Betroffenheit:** Unternehmen müssen prüfen, ob sie unter die NIS-2-Richtlinie fallen. Die Richtlinie gilt für „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen in zahlreichen Sektoren (z.B. Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Lebensmittel, Abfallwirtschaft, etc.). Auch viele mittelständische Unternehmen sind betroffen. **2. Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen:** Betroffene Unternehmen müssen „angemessene und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen“ zum Schutz ihrer Netz- und Informationssysteme umsetzen. Dazu gehören u.a.: - Risikomanagement und regelmäßige Risikoanalysen - Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle - Notfallmanagement und Wiederherstellungspläne - Schulungen für Mitarbeitende **3. Meldepflichten:** Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienste haben, müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Es sind auch Nachmeldungen und Abschlussberichte erforderlich. **4. Lieferkettenmanagement:** Unternehmen müssen auch die Sicherheit ihrer Lieferketten und Dienstleister berücksichtigen und entsprechende Anforderungen an diese stellen. **5. Dokumentations- und Nachweispflichten:** Alle Maßnahmen und Prozesse müssen dokumentiert und auf Anfrage den Behörden nachgewiesen werden können. **6. Verantwortlichkeiten und Governance:** Die Geschäftsleitung wird explizit in die Verantwortung genommen. Es drohen persönliche Haftungsrisiken und Bußgelder bei Verstößen. **7. Überprüfung und Anpassung bestehender Prozesse:** Bereits bestehende IT-Sicherheitsmaßnahmen und -prozesse müssen überprüft und ggf. an die neuen Anforderungen angepasst werden. **8. Vorbereitung auf behördliche Kontrollen:** Die Behörden erhalten weitreichende Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse, einschließlich Vor-Ort-Prüfungen. **Fazit:** Unternehmen sollten zeitnah eine Gap-Analyse durchführen, um den Handlungsbedarf zu identifizieren, und ein Projekt zur Umsetzung der NIS-2-Anforderungen starten. Die Richtlinie muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden, sodass Unternehmen nicht mehr viel Zeit bleibt. Weitere Informationen zur NIS-2-Richtlinie findest du z.B. auf der offiziellen Seite der [Europäischen Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/nis2-directive).

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