Nach BSI-Grundschutz dürfen Zielobjekte dann zusammengefasst werden, wenn sie hinsichtlich Schutzbedarf, Art, Nutzung und Schutzmaßnahmen vergleichbar sind. Das bedeutet: - **Gleicher Schutzbedarf:** Die Zielobjekte müssen denselben Schutzbedarf (normal, hoch, sehr hoch) aufweisen. - **Vergleichbare Art und Nutzung:** Die Zielobjekte sollten ähnliche Funktionen erfüllen und auf vergleichbare Weise genutzt werden. - **Gleiche Schutzmaßnahmen:** Für die Zielobjekte müssen die gleichen Grundschutz-Maßnahmen anwendbar und umsetzbar sein. Die Zusammenfassung dient dazu, den Aufwand bei der Schutzbedarfsfeststellung und Maßnahmenumsetzung zu reduzieren, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. **Quelle:** [BSI-Standard 200-2: IT-Grundschutz-Methodik, Kapitel 4.3.2 Zielobjekte zusammenfassen](https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html)