Kann das nochmalige Pulverbeschichten von pulverbeschichteten Bauteilen Haftungsprobleme verursachen?

Antwort

Ja, das erneute Pulverbeschichten von bereits pulverbeschichteten Bauteilen kann Haftungsprobleme verursachen. Wenn die ursprüngliche Beschichtung nicht gründlich entfernt oder vorbereitet wird, kann die neue Schicht nicht richtig haften. Dies kann zu Ablösungen, Blasenbildung oder anderen Defekten führen. Um eine gute Haftung zu gewährleisten, ist es wichtig, die Oberfläche der bestehenden Beschichtung zu reinigen, zu schleifen oder gegebenenfalls abzutragen, bevor eine neue Pulverbeschichtung aufgetragen wird.

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