Darf in einem Wasserschutzgebiet im Kreis Unna ein Zwischenlager errichtet werden? Gibt es Auflagen?

Antwort

In einem Wasserschutzgebiet gelten in der Regelenge Auflagen und Beschränkungen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Ob ein Zwischen errichtet werden darf, hängt von der Schutzgebietsver und den spezifischen Regelungen des jeweiligen Wasserschutzgebiets ab. Im Kreis Unna, wie in anderen Regionen, gibt es verschiedene Schutzzonen eines Wasserschutzgebiets (Zone I, II, III), die unterschiedliche Schutzmaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen vorsehen. In der Regel sind in den engeren Schutzzonen (Zone I und II) besonders strenge Auflagen zu beachten, während in der weiteren Schutzzone (Zone III) unter bestimmten Bedingungen und Auflagen mehr Aktivitäten erlaubt sein können. Für ein Zwischenlager könnten folgende Auflagen relevant sein: 1. **Genehmigungspflicht**: Eine Genehm durch die zuständige Wasserbeh ist erforderlich. 2 **Schutzmaßnahmen**: Maßnahmen zur Verinderung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen müssen getroffen werden. 3. **Einschränkungen der Lagergüter**: Bestimmte Stoffe, die das Grundwasser gefährden könnten, dürfen möglicherweise nicht gelagert werden. 4. **Überwachung und Kontrolle**: Regelmäßige Überwachung und Kontrolle durch die Behörden. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Wasserbehörde im Kreis Unna zu erkundigen, um genaue Informationen über die geltenden Vorschriften und Auflagen zu erhalten. Hier ist der Link zur Webseite Kreises Unna [Kreis Un](https://www.kreis-unna.de/).

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