Zulässige Mietzinserhöhung: relative und absolute Methode erklärt mit Beispielen.

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Die zulässige Mietzinserhöhung kann in Deutschland nach zwei Methoden erfolgen: der relativen und der absoluten Methode. Hier sind die Erklärungen und Beispiele für beide Methoden: ### Relative Methode Bei der relativen Methode wird die Miete in Relation zu einem bestimmten Index oder einer Vergleichsmiete erhöht. Dies geschieht häufig im Rahmen der Mietpreisbrem oder bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. **Beispiel:** Angenommen, die aktuelle Miete beträgt 800 Euro. Der Vermieter möchte die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen, die für vergleichbare Wohnungen bei 900 Euro liegt. Nach der relativen Methode könnte der Vermieter die Miete um 15 % erhöhen, was 120 Euro entspricht. Die neue Miete wäre dann 920 Euro. ### Absolute Methode Die absolute Methode bezieht sich auf eine konkrete Erhöhung des Mietpreises um einen festgelegten Betrag, unabhängig von der Vergleichsmiete oder einem Index. Diese Methode wird oft bei bestehenden Mietverträgen angewendet, wenn eine Erhöhung aufgrund von Modernisierungen oder anderen Gründen gerechtfertigt ist. **Beispiel:** Wenn die aktuelle Miete 700 Euro beträgt und der Vermieter aufgrund von durchgeführten Renovierungsarbeiten eine Erhöhung um 50 Euro pro Monat ansetzt, würde die neue Miete 750 Euro betragen. Hierbei wird die Erhöhung als absoluter Betrag festgelegt. ### Zusammenfassung - **Relative Methode:** Erhöhung in Relation zur Vergleichsmiete oder einem Index. - **Absolute Methode:** Festlegung einer konkreten Erhöhung in Euro. Beide Methoden müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und der Vermieter muss die Erhöhung in der Regel schriftlich ankündigen.

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