In Niedersachsen gibt es keine festgelegte Zeitspanne, nach der der Bestandsschutz eines Wohnhauses bei Nichtnutzung automatisch entfällt. Der Bestandsschutz kann jedoch durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt werden, wie z.B. durch bauliche Veränderungen, die nicht genehmigt wurden, oder durch eine Nutzungsänderung die nicht den ursprünglichen Genehmigungen entspricht. Es ist ratsam, sich direkt an das zuständige Bauamt im Landkreis Osterholz zu wenden, um spezifische Informationen und rechtliche Beratung zu erhalten. Hier ist der Link zur Webseite des Landkreises Osterholz: [Landkreis Osterholz](https://www.landkreis-osterholz.de/).