Darf in NRW die Garagenauffahrt durch einen Zaun vom Nachbarn getrennt sein?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es keine einheitliche Regelung, die explizit vorschreibt, ob eine Garagenauffahrt durch einen Zaun von der des Nachbarn getrennt sein darf oder nicht. Es hängt von den örtlichen Bauvorschriften und dem Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde ab. Generell gilt jedoch: 1. **Nachbarschaftsrecht**: Nach dem Nachbarschaftsgesetz NRW (NachbG NRW) müssen Zäune und andere Einfriedungen bestimmte Abstände und Höhen einhalten. Es ist ratsam, sich mit dem Nachbarn abzustimmen, um Konflikte zu vermeiden. 2. **Bauordnung**: Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) regelt allgemeine bauliche Anforderungen. Ein Zaun darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und muss den baulichen Vorschriften entsprechen. 3. **Bebauungsplan**: Der Bebauungsplan der Gemeinde kann spezifische Regelungen enthalten, die einzuhalten sind. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt der Gemeinde zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

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