Wie wird der Grundbesitzwert ermittelt?

Antwort

Der Grundbesitzwert wird in Deutschland in der Regel durch das Bewertungsgesetz (BewG) bestimmt. Die Ermittlung erfolgt meist in mehreren Schritten: 1. **Ermittlung des Bodenwerts**: Hierbei wird der Wert des Grundstücks ohne Berücksichtigung von Gebäuden oder anderen Aufbauten ermittelt. Dies geschieht häufig durch Vergleichswerte, die aus Verkäufen ähnlicher Grundstücke abgeleitet werden. 2. **Ermittlung des Gebäudewerts**: Der Wert der darauf befindlichen Gebäude wird durch verschiedene Methoden ermittelt, wie z.B. die Sachwertmethode oder die Ertragswertmethode. Bei der Sachwertmethode wird der Wert der Gebäude und Anlagen unter Berücksichtigung der Herstellungskosten und der Abnutzung berechnet. Bei der Ertragswertmethode wird der Wert auf Basis der zu erwartenden Mieteinnahmen ermittelt. 3. **Zusammenführung der Werte**: Der Grundbesitzwert ergibt sich aus der Summe des Bodenwerts und des Gebäudewerts. 4. **Berücksichtigung von Besonderheiten**: Eventuelle Besonderheiten wie Erschließungskosten, Belastungen oder Rechte Dritter können ebenfalls in die Bewertung einfließen. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Art des Grundstücks und den spezifischen Gegebenheiten variieren.

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